Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform Meister-finden.de, die der Anbieter betreibt. Meister-finden.de vermittelt Kontakte zwischen (a) natürlichen oder juristischen Personen, die Interesse am Erwerb eines Handwerksbetriebs im Wege der Unternehmensnachfolge haben (nachfolgend „Kaufinteressent“), und (b) Inhabern von Handwerksbetrieben, die einen Nachfolger bzw. Käufer für ihr Unternehmen suchen (nachfolgend „Verkäufer“). Kaufinteressent und Verkäufer werden nachfolgend, soweit eine Regelung für beide gilt, gemeinsam als „Nutzer“ bezeichnet.

1.2 Mit der Registrierung auf Meister-finden.de bzw. mit der Inanspruchnahme der Vermittlungsleistung kommt zwischen dem jeweiligen Nutzer und dem Anbieter ein Vermittlungsvertrag auf Grundlage dieser AGB zustande.

1.3 Der Anbieter erbringt ausschließlich die in Ziffer 3 beschriebene Nachweis- und Vermittlungsleistung. Die inhaltliche Begleitung eines Unternehmenskaufs (u. a. Unternehmensbewertung, Due Diligence, Vertragsgestaltung, Finanzierung, Verhandlungsführung, Notartermine) erfolgt nicht durch den Anbieter, sondern durch rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Partnerunternehmen (nachfolgend „Partnerunternehmen“), mit denen der Nutzer bei Bedarf einen gesonderten, von diesen AGB unabhängigen Vertrag abschließt. Ziffer 8 dieser AGB regelt die Haftungsabgrenzung im Detail.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.5 Änderungen dieser AGB teilt der Anbieter dem Nutzer in Textform (z. B. per E-Mail) mit. Ist der Nutzer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten die Änderungen als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht; hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Ist der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden Änderungen erst wirksam, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt.

2. Zustandekommen des Vermittlungsvertrags

2.1 Kaufinteressenten registrieren sich auf Meister-finden.de oder werden im Rahmen der Recruiting-Tätigkeit des Anbieters (u. a. über Social-Media-Kanäle, „Social Recruiting“) angesprochen und geben ihre Kontakt- und Interessendaten an.

2.2 Verkäufer treten mit dem Anbieter in Kontakt, um für ihren Betrieb passende Kaufinteressenten benannt zu bekommen, und übermitteln hierzu die für eine Nachfolgersuche erforderlichen Unternehmensinformationen.

2.3 Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Registrierung bzw. Anfrage des Nutzers in Textform bestätigt oder der Anbieter dem Nutzer erstmals einen konkreten Kontakt (Kaufinteressent bzw. Verkaufsgelegenheit) benennt.

3. Leistungsbeschreibung und Rolle des Anbieters

3.1 Der Anbieter identifiziert und recherchiert – u. a. im Wege des Social Recruiting – potenzielle Kaufinteressenten für die Übernahme von Handwerksbetrieben und stellt auf dieser Grundlage Kontakte zwischen Kaufinteressenten und Verkäufern her (Nachweis- und/oder Vermittlungsmaklertätigkeit im Sinne der §§ 652 ff. BGB).

3.2 Der Anbieter erbringt keine eigene Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung, keine Unternehmensbewertung und trifft keine Aussage zur Bonität, Seriosität oder Erfolgsaussicht eines Kaufinteressenten oder eines Unternehmenskaufs. Entsprechende Leistungen können ausschließlich über die in Ziffer 1.3 genannten Partnerunternehmen bezogen werden.

3.3 Ob, mit wem und zu welchen Bedingungen ein Nutzer letztlich einen Unternehmenskaufvertrag („Hauptvertrag“) abschließt, entscheidet der Nutzer eigenverantwortlich. Der Anbieter schuldet keinen Erfolg im Sinne des Zustandekommens eines Hauptvertrags, sondern lediglich die in Ziffer 3.1 beschriebene Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit.

3.4 Nach erfolgtem Erwerb eines Betriebs kann der Anbieter oder ein Partnerunternehmen dem Käufer ergänzend eine Beratungsleistung anbieten (z. B. Integrations- oder Strategieberatung im Rahmen der Unternehmensnachfolge). Diese Beratungsleistung begründet keine Kapital- oder Gesellschaftsbeteiligung des Anbieters am erworbenen Unternehmen und wird, soweit in Anspruch genommen, in einem gesonderten Beratungsvertrag geregelt, der nicht Gegenstand dieser AGB ist.

4. Offenlegung der Doppeltätigkeit (§ 654 BGB)

4.1 Der Anbieter wird sowohl für Kaufinteressenten als auch für Verkäufer tätig. Beide Seiten werden hierauf bereits vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen; mit Abschluss des Vermittlungsvertrags erklären Kaufinteressent und Verkäufer ihr Einverständnis mit dieser Doppeltätigkeit.

4.2 Der Anbieter behandelt Kaufinteressent und Verkäufer gleichermaßen neutral und gibt vertrauliche Informationen der einen Partei nicht ohne deren Zustimmung an die andere Partei weiter.

4.3 Verletzt der Anbieter seine Pflichten aus der Doppeltätigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig in schwerwiegender Weise, kann der Provisionsanspruch nach § 654 BGB entfallen.

II. Vergütung und Pflichten der Nutzer

5. Provision und Vergütung

5.1 Für den Nachweis bzw. die Vermittlung, die ursächlich zum wirksamen Abschluss eines Hauptvertrags über den Erwerb eines Handwerksbetriebs führt, entsteht ein Provisionsanspruch des Anbieters gegen den Käufer, den Verkäufer oder gegen beide anteilig. Wer im jeweiligen Einzelfall zur Zahlung verpflichtet ist, wird im jeweiligen Angebot bzw. Vermittlungsvertrag festgelegt.

5.2 Die Höhe der Provision orientiert sich am vereinbarten Kaufpreis des Hauptvertrags und wird im Einzelfall im jeweiligen Angebot bzw. Vermittlungsvertrag mit dem bzw. den provisionspflichtigen Nutzer(n) gesondert vereinbart.

5.3 Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig mit wirksamem Abschluss des Unternehmenskaufvertrags (z. B. notarielle Beurkundung des Anteils- oder Betriebsübergangs), unabhängig vom späteren tatsächlichen Vollzug (Closing), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

5.4 Kommt kein Hauptvertrag zustande, entsteht kein Provisionsanspruch. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die reine Vermittlungstätigkeit besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart.

5.5 Schließt ein Nutzer innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsvertrags einen Hauptvertrag mit einem vom Anbieter nachgewiesenen oder vermittelten Kontakt, ohne dies dem Anbieter vorab mitzuteilen, bleibt der Provisionsanspruch des Anbieters unberührt bestehen.

6. Pflichten der Kaufinteressenten

- wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zur eigenen Identität und, auf Anfrage des Anbieters oder eines Verkäufers, zur finanziellen Leistungsfähigkeit;

- unverzügliche Mitteilung an den Anbieter, sobald mit einem vom Anbieter nachgewiesenen oder vermittelten Verkäufer ein Hauptvertrag verhandelt oder abgeschlossen wird;

- keine Umgehung des Anbieters durch direkte Kontaktaufnahme mit vom Anbieter nachgewiesenen Verkäufern unter Ausschluss des Anbieters von einem späteren Vertragsabschluss.

7. Pflichten der Verkäufer

- wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnissen des zu veräußernden Betriebs;

- unverzügliche Mitteilung an den Anbieter über die Aufnahme von Verhandlungen oder den Abschluss eines Hauptvertrags mit einem vom Anbieter nachgewiesenen Kaufinteressenten;

- Vertraulichkeit hinsichtlich der ihm vom Anbieter mitgeteilten Kontaktdaten Dritter.

III. Haftung, Partnerunternehmen und Datenschutz

8. Partnerunternehmen und Haftungsabgrenzung

8.1 Partnerunternehmen sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters im Sinne des § 278 BGB, sondern rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Vertragspartner der Nutzer. Für Leistungen, Beratung, Fehler oder Pflichtverletzungen von Partnerunternehmen haftet der Anbieter nicht.

8.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Verkäufern bereitgestellten Unternehmensinformationen und keine Gewähr für die Bonität, Seriosität oder tatsächliche Kaufabsicht von Kaufinteressenten.

9. Haftung des Anbieters

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für den jeweiligen Hauptvertrag nach Ziffer 5 vereinbarten Provision – und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Nutzer selbst zur Zahlung dieser Provision verpflichtet ist. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
9.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer aus dessen eigenverantwortlicher Kauf- oder Verkaufsentscheidung oder aus dem Hauptvertrag selbst entstehen, insbesondere nicht für den wirtschaftlichen Erfolg eines vermittelten Unternehmenskaufs.
9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter eine Garantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen.
9.5 Der Anbieter erbringt keine Anlage- oder Finanzberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes oder Kreditwesengesetzes. Aus diesen AGB oder der Vermittlungsleistung folgt keine entsprechende Beratungspflicht.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Personenbezogene und unternehmensbezogene Daten der Nutzer werden zum Zweck der Vermittlung verarbeitet und, soweit zur Anbahnung eines Hauptvertrags erforderlich, an die jeweils andere Vertragsseite sowie an beteiligte Partnerunternehmen weitergegeben.

10.2 Der Anbieter hat seinen Sitz in den USA und verarbeitet dabei auch personenbezogene Daten von Nutzern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union. Es gelten die Regelungen der gesonderten Datenschutzerklärung unter meister-finden.de/datenschutz.

11. Zahlung und Verzug

11.1 Rechnungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, übersandt werden.

11.2 Kommt der zur Zahlung verpflichtete Nutzer in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinssätze des § 288 BGB (derzeit fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bei Verbrauchern und neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern). Gegenüber Unternehmern besteht zusätzlich ein Anspruch auf die gesetzliche Verzugspauschale.

12. Laufzeit und Kündigung des Vermittlungsvertrags

12.1 Laufzeit und Kündigungsfristen des Vermittlungsvertrags werden individuell im jeweiligen Angebot bzw. Vermittlungsvertrag mit dem Nutzer vereinbart, sofern nicht zuvor bereits ein Provisionsanspruch nach Ziffer 5 entstanden ist.

12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

IV. Schlussbestimmungen

13. Anbieterkennzeichnung

Anbieter: Rehder Ventures LLC, 30 N Gould St, STE R, Sheridan, WY 82801, USA. Vertretungsberechtigt: Lukas Rehder. Kontakt: lukas@meister-finden.de.

14. Eigenwerbung

Der Anbieter darf erfolgreich vermittelte Transaktionen anonymisiert oder – mit vorheriger Zustimmung des betroffenen Nutzers – unter Namensnennung als Referenz auf der Website oder in Marketingmaterialien nennen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem nicht zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Rechts am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Nutzers entgegenstehen (Art. 6 Rom-I-VO). Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben die zwingenden Vorschriften ihres Heimatrechts in jedem Fall anwendbar.

15.2 Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vermittlungsvertrag Hamburg; dies gilt gemäß § 38 Abs. 2 ZPO, da der Anbieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ist der Nutzer Verbraucher, gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.

16. Sonstige Bestimmungen

16.1 Nebenabreden bedürfen der Textform.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.